Teilnahmebedingungen

Offizielle Teilnahmebedingungen für Best of Bio

Veranstalter:

Best of Bio
durchgeführt von yellow:blue Consulting
Falkstraße 19
6020 Innsbruck
Tirol, Österreich

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Erzeuger von zertifizierten Bioprodukten sowie nachhaltig wirtschaftende Hotels.
Voraussetzung für die Teilnahme sind außerdem die Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen sowie zur Datenschutzerklärung. Es gelten die bei jedem Award jeweils veröffentlichten Termine und Zeitpläne. Die Teilnahme wird ausschließlich über die dafür bereit gestellten Web-Formulare organisiert. Wenn der Veranstalter weitere Angaben einholen will, erfolgt diese Kommunikation per Mail.
Durch die Eingabe der mitmachenden Betriebe entstehen Durchschnittswerte, die als Benchmark die für jeden Award gültige Mindestleistung als Basis für die theoretischen Nachhaltigkeitskennzahlen herangezogen werden. Die Kommunikation zwischen Veranstalter und Teilnehmer erfolgt ausschließlich per Mail.

Die Struktur der Best of Bio-Awards für Erzeuger und Hotels:

1. Verbindliche Registrierung mit den Unternehmensdaten
2. Einzahlung der Teilnahmegebühren
3. Eingabe des Nachhaltigkeits-Checks
4. Ermittlung des Branchen-Benchmarks
5. 1. Erzeuger, die die Branchenbenchmark nicht erreichen, scheiden aus dem Bewerb aus.
5. 2. Hotels, die die Branchenbenchmark nicht erreichen, scheiden aus dem Bewerb aus, können jedoch ein Beratungspaket in Anspruch nehmen.
6. 1. Erzeuger, die die Branchenbenchmark erreichen, haben Anspruch auf

       Verkostung durch die Jury mit folgender Vorgangsweise:

  • Anmeldung der Produkte zur Verkostung
  • Übermittlung der dazugehörigen Biozertifikate
  • Einzahlung der Einreichgebühr
  • Zusendung der Proben für die Verkostung
  • Verkostung und Übermittlung der Auszeichnungen an die auserwählten Erzeuger.

6. 2. Hotels, die die Branchenbenchmark sowie die weitere Zulassungsvoraussetzungen erreichen, werden von der Fachjury mit gebührendem Respekt und erschöpfender Anstrengung bewertet. Nach der Juryentscheidung erfolgt die Übermittlung der Auszeichnung an die auserwählten Hotels.

7. Die jeweiligen Jurys entscheiden, welche Unternehmen die Auszeichnung Best of Bio mit der entsprechenden Jahrzahl erhalten.
8. 1. Die ausgezeichneten Erzeuger erhalten die ausschließliche Berechtigung zur Verwendung des Best of Bio - Logos mit der Jahrzahl, in dem die Prämierung stattgefunden hat im Zusammenhang mit den ausgezeichneten Produkten. zB Best of Bio 2024
8. 2. Die ausgezeichneten Hotels erhalten die ausschließliche Berechtigung zur Verwendung des Best of Bio - Logos mit der Jahrzahl, in dem die Prämierung stattgefunden hat zur Verwendung in der Kommunikation ihres Hotels. zB Best of Bio 2024.
9. Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgt durch Veranstalter und Prämierte.
 

Die Rechnung für die Teilnahme am Award wird aus den Unternehmensdaten bei der Bezahlung automatisch erstellt.

Für Erzeuger: Für den Versand der Produktproben wird keine Haftung übernommen. Bitte um Sicherstellung, dass der Versand der Proben mithilfe einer Sendungsnummer nachverfolgt werden kann.

Zu spät zugestellte Proben werden nicht verkostet, die Einreichgebühr wird bei verspäteter Einreichung nicht zurückerstattet.

Für Hotels: Der Veranstalter kann veranlassen, dass im Bedarfsfall ein Mitglied der Jury oder eine dafür beauftragte Person aufgrund eines Besuchs das Hotel für beide Seiten verbindlich bewertet.

Für alle Teilnehmer: Der Veranstalter kann veranlassen, dass bei Zweifeln zu den Angaben, die die Bioerzeugung oder den Einsatz von Bioprodukten betreffen, das teilnehmende Unternehmen auf eigene Kosten eine Sonderkontrolle bei der bestehenden Biokontrollstelle nach Vorgaben des Veranstalters zu beauftragen hat. Das Originaldokument dieser Biokontrolle ist dem Veranstalter unverzüglich zu übermitteln. 

Best of Bio* – das neue Prinzip

Im Unterschied zu früheren Awards, wird diese Auszeichnung ab 2024 dreistufig organisiert, um die Nachhaltigkeit der teilnehmenden Unternehmen zeitgemäß in das Produkterlebnis oder in das Hotelerlebnis miteinzubeziehen:

Stufe 1 - Nachhaltigkeits-Check

Mit Hilfe des Nachhaltigkeits-Checks der Regionalwert Leistungen GmbH (für Erzeuger) oder dem SDI*Rating (Sustainable Development Index, für Hotels) wird die für den jeweiligen Award gültige Branchen-Benchmark ermittelt.

Teilnehmer, die diesen Wert erreichen, kommen in das
Stufe 2 - Zulassungsverfahren.
Hier werden Angaben auf Plausibilität überprüft, gegebenenfalls Belege nachgefordert und bewertet sowie weitere Informationsquellen in die Zulassung miteinbezogen.

Teilnehmer, die das Zulassungsverfahren positiv abschließen, gelangen zur
Stufe 3 - Bewertung durch die Fachjury.

Für Erzeuger (a) und Hotels (b) geht es folgendermaßen weiter:

  • a) Erzeuger haben mit der Zulassung die Berechtigung, ihre Erzeugnisse zur Verkostung einzureichen. Dazu gibt es eine zeitgerechte Einladung zur Einreichung vom Veranstalter. Die Verkostungsleitung gestaltet die Verkostung im Wesentlichen nach international üblichen Klassen und sonstigen Einteilungen (zB Länder, Klimazonen, etc), behält sich aber Abweichungen vor.
    Nach der Verkostung werden alle Einreichenden informiert, ob ihre Produkte mit der Marke Best of Bio ausgezeichnet werden oder nicht.
     
  • b) Hotels werden mit der Zulassung an die Jury weitergegeben, die das Hotel im Hinblick auf nachhaltige Leistungen sowie auf die Attraktivität für Reisende bewertet. 
    Nach der Juryzusammenkunft werden alle Einreichenden informiert, ob ihr Hotel mit der Marke Best of Bio ausgezeichnet werden darf oder nicht.

Grundsätze für die Teilnahme an Best of Bio:

  • Best of Bio Verkostung von Produkten oder Bewertung durch die Jury

Für die Verkostung zugelassen sind Produkte von Unternehmen, die beim Nachhaltigkeits-Check die Branchen-Benchmark erreicht oder übertroffen haben und zur Verkostung bzw Bewertung zugelassen wurden. Weitere Voraussetzungen sind die Entrichtung aller Gebühren sowie ein aufrechtes Vertragsverhältnis mit einer Biokontrollstelle.
Bei Erzeugern gilt zusätzlich: gültige Biozertifikate für jedes eingereichte Produkt sowie das fristgerechte Eintreffen der korrekt angemeldeten Proben.

  • Der Rechtsweg gegen Methodik der Verkostung, Verkostungsergebnisse, Entscheidungen der Jury sowie Ausschlüsse von Unternehmen oder Produkten ist ausgeschlossen.
     
  • Wenn die Organisatoren berechtigte Zweifel an Angaben zum Unternehmen oder zu Produkten bzw. Leistungen haben, kann ein Ausschluss ohne genauere Angaben von Gründen erfolgen. Dieser Ausschluss kann nicht bekämpft werden.
     
  • Best of Bio* Kommunikation
    Der Veranstalter, dessen Partnerunternehmen und die jeweils Prämierten haben das ausschließliche Recht, Best of Bio zu kommunizieren. Dafür stellt der Veranstalter die Marke Best of Bio zur Verfügung.
     
  • Es dürfen ausschließlich die betroffenen Produkte oder Hotels, die mit Best of Bio ausgezeichnet wurden, für den fachlich zulässigen oder vom Veranstalter definierten Zeitraum mit dem Jahres-Logo Best of Bio kommuniziert und beworben werden. Für die Einhaltung gesetzlicher Regelungen (zB Wettbewerbsrecht, rechtliche Vorgaben für Etikettierungen, etc) trägt das zur Kommunikation berechtigte Unternehmen selbst die Verantwortung.

* Best of Bio ist eine eingetragene Unionsmarke, Nr 004380895, EUIPO

  • Unternehmen, die im Lauf der Bewertungsarbeit ausscheiden bzw. nicht ausgezeichnet werden, werden darüber informiert und scheiden aus dem Bewerb aus. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
     
  • Jedes Unternehmen hat jedoch die Möglichkeit, bei einem weiteren Best of Bio-Award wieder teilzunehmen. Der Nachhaltigkeits-Check wird mit aktuellen Daten in der jeweiligen Benchmark neu berechnet.
    Die Branchenwerte sind dynamisch und ändern sich durch Maßnahmen aller einreichenden Unternehmen. Außerdem ändern sich die Vorgaben für diese Werte durch die Aktualisierungen der Betreiber der Plattformen, die für die Nachhaltigkeits-Checks ausgewählt wurden (SDG Werte, Auslegungen der EU Taxonomie, etc sind laufend anzupassen).

„Der Wandel ist ein permanenter Prozess. Stabilität ist eine Illusion.“

(Steve de Shazer)